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   BAG, 08.12.1981 - 7 AZN 441/81   

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https://dejure.org/1981,4153
BAG, 08.12.1981 - 7 AZN 441/81 (https://dejure.org/1981,4153)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1981 - 7 AZN 441/81 (https://dejure.org/1981,4153)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1981 - 7 AZN 441/81 (https://dejure.org/1981,4153)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2519
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1965 - V ZB 12/64

    Verfahrensunterbrechung nach Mandatsniederlegung

    Auszug aus BAG, 08.12.1981 - 7 AZN 441/81
    Die Regelung des § 87 Abs. 1 ZPO gilt nicht nur - wie verschiedentlich angenommen für die passive Vertretungsmacht (so aber OLG Hamm, JMBl. NW 1978, Seite 88), sondern auch für die aktive Vertretung der Partei (im Anschluß an BGHZ 31, 32; 43, 135 [137 f.]).
  • BGH, 07.10.1959 - IV ZR 68/59

    Urteilszustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BAG, 08.12.1981 - 7 AZN 441/81
    Die Regelung des § 87 Abs. 1 ZPO gilt nicht nur - wie verschiedentlich angenommen für die passive Vertretungsmacht (so aber OLG Hamm, JMBl. NW 1978, Seite 88), sondern auch für die aktive Vertretung der Partei (im Anschluß an BGHZ 31, 32; 43, 135 [137 f.]).
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

    Eine etwaig fehlende Vertretungsmacht hätte allein im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem rechtliche Bedeutung, nicht jedoch im Prozessrechtsverhältnis gegenüber dem Gericht (vgl. zum Ganzen: BAG 8. Dezember 1981 - 7 AZN 441/81 -; BVerwG 20. November 2012 - 4 AV 2.12 - Rn. 9; vgl. auch BAG 19. November 1996 - 3 AZR 461/95 - zu A 1 der Gründe) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2009 - 5 Sa 458/08

    Kündigung, ordentliche, verhaltensbedingt, Amtsärztliche Untersuchung, Weigerung,

    Zudem gilt die Regelung des § 87 Abs. 1 ZPO nicht nur für die passive Vertretungsmacht, sondern auch für die aktive Vertretung der Partei (BGH Urt. v. 14.12.1979 - V ZR 146/78 -, NJW 1980, 999; BAG Beschl. v. 08.12.1981 - 7 AZN 441/81 -, AP Nr. 1 zu § 87 ZPO).
  • BAG, 18.10.1990 - 8 AS 1/90

    Wiederaufnahme; fehlende Postulationsfähigkeit

    Der Vortrag des Antragstellers, er habe am 31. Mai 1990 Anwaltsvertrag und Vollmacht gegenüber seinem Prozeßvertreter angefochten, ist gemäß § 87 Abs. 1 ZPO unerheblich (vgl. Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 1981 - 7 AZN 441/81 - AP Nr. 1 zu § 87 ZPO).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 102/84

    Kündigung eines Anwaltsmandats - Anzeige der Bestellung - Verschulden -

    Dasselbe gilt für die Wirkung gegenüber dem Gericht (s. BGH Urteil vom 14. Dezember 1979 - V ZR 146/78 - NJW 1980, 999; BAG - 7 AZW 441/81 - NJW 1982, 2519 f.).
  • OLG Koblenz, 06.03.2008 - 2 U 1582/07

    Nicheinhaltung der Frist zur Berufungsbegründung

    Der frühere Prozessbevollmächtigte kann bis zum Erlöschen der Prozessvollmacht seinerseits noch wirksam Prozesshandlungen für die Partei, die die Vollmacht widerrufen hat, vornehmen (BGHZ 43, 135; BAG NJW 1982, 2519).
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